Kronach/Lichtenfels - Zum Angeln setzte sich Anfang September ein Rentner aus dem Landkreis Kronach an einen Teich bei Hochstadt (Landkreis Lichtenfels). Obwohl er damals nur Barsche im Wert von drei Euro am Hacken, aber keinen gültigen Erlaubnisschein hatte, muss er nun 200 Euro an die Justizkasse bezahlen. Der Hobbyangler hatte am Dienstag Einspruch gegen einen Strafbefehl der Justiz eingelegt. In diesem war er aufgefordert worden, das doppelte, also 400 Euro zu berappen. Staatsanwältin Susanne Hinz hielt dem 66-Jährigen vor, ohne Tageserlaubnisschein zwei Barsche im Wert von drei Euro gefangen, getötet und klammheimlich auf eine anliegende Wiese geworfen zu haben. Die Staatsanwältin vermutete: "Um sie später mitzunehmen und zu verbrauchen". Nachdem der Schwarzangler vom Fischereiaufseher ertappt worden sei, habe der Angeklagte seine leblose Beute wieder geholt und im gleichen See versenkt. Die Anklagevertreterin: "Die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse und beantragt die Verfolgung von Amtswegen, strafbar als versuchter Diebstahl".