Kronach - Alle Tierhalter, die im Landkreis Kronach Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse halten, müssen die Tiere ab sofort aufstallen. Das geht aus einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung hervor, die das Landratsamt Kronach am Montag vor dem Hintergrund der Geflügelpest erlassen hat. Die breitet sich in Deutschland immer mehr aus. Der hochansteckende Erreger des Typs H5N8 wird in der Regel von Wildvögeln und deren Ausscheidungen verbreitet. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts ist er inzwischen bei Wildvögeln in elf Bundesländern nachgewiesen worden.