Wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Fälschung beweiserheblicher Daten ist ein 47-Jähriger aus Karlsruhe vor dem Amtsgericht Kronach zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe nebst Geldauflage in Höhe von 2000 Euro und 17 000 Euro Wertersatz verurteilt worden. Strafrichter Stefan Grawe sah es als erwiesen an, dass der einst als freischaffender Kreditvermittler tätige Mann Ende Februar 2019 von einer damals in Küps ansässigen und mittlerweile insolventen Firma für Bauprojektentwicklung aufgrund eines Liquiditätsengpasses einen Überbrückungsvorschuss in Höhe von 20 000 Euro erhalten und als vertraglich festgehaltene Sicherheit hierfür eine Darlehensforderung gegenüber einem Kreditinstitut in Höhe von 65 000 Euro hinterlegt hat. Eine Sicherheit, die der Angeklagte allerdings durch eine gefälschte E-Mail eines vorgeblichen Bankmitarbeiters fingiert hatte. Von der erhaltenen Summe zahlte der 47-Jährige im vereinbarten Rückzahlungszeitraum gerade einmal 3000 Euro zurück.