Knauer-Marx berichtete im Anschluss über Einnahmen und Ausgaben aus der Betriebsabrechnung. In der Abfallwirtschaft wurde demnach ein Überschuss von 115 881 Euro erwirtschaftet. Das Aufkommen an Abfallentsorgungsgebühren belief sich 2019 auf 4,559 Millionen Euro, damit liegen die Gebühreneinnahmen circa 100 000 Euro über dem Haushaltsansatz. "Insgesamt schließt die Abfallwirtschaft mit Bauschutt mit 5 192 384 Euro Einnahmen und mit 5 036 503 Euro Ausgaben ab", so Knauer-Marx. Was auffalle, sei die immer intensivere Nutzung der Wertstoffhöfe, die Einnahmen hätten hier 2019 bei rund 112 000 Euro gelegen. Dagegen habe man einen Einnahmeeinbruch bei Papiererlösen verbucht, die sich auf nur rund 197 000 Euro eingependelt hätten. Im Haushaltsansatz habe man hier mit 260 000 Euro gerechnet. "Es ist deutlich, dass Abfuhrkosten und Verbrennungsgebühren beim Müllheizkraftwerk, die der Zweckverband der Abfallwirtschaft als Betreiber festsetzt, großen Einfluss auf die Gebührenhöhe haben. Die zum 1. Januar 2019 vorgenommene Neukalkulation der Gebühren war mit dem Ziel einer Gebührenstabilität bis 2021 verbunden. Ebenfalls sind die Verbrennungsgebühren im Interesse der Verbandsmitglieder mit einer Stabilität von mindestens vier Jahren kalkuliert", so die Abteilungsleiterin. Dennoch sehen die Verantwortlichen am Landratsamt weiterhin bestehende Unsicherheitsfaktoren. So sei aufgrund der Entwicklungen am Abfallmarkt (fehlende Anlagen, Kapazitätsprobleme, höhere technische und fachliche Anforderungen an die Anlagen) mit geringeren Verwertungserlösen und steigenden Verwertungs- und Entsorgungskosten zu rechnen. Dazu kämen noch unvorhergesehene Entwicklungen wie derzeit die Corona-Pandemie. Außerdem liefen immer noch Verhandlungen mit den Dualen Systemen, die zu erzielenden Ergebnisse kämen den Gebührenzahlern zugute. Andererseits erwarte man aber Preissteigerungen bei der Inanspruchnahme der Leistungen bei beauftragten Dritten. Für die Überwachung und Rekultivierung der ehemaligen Bauschuttdeponien würden im Kalkulationszeitraum bis 2021 erhebliche zusätzliche Aufwendungen anfallen, die ebenfalls gebührenfinanziert werden müssen.