Kronach - Glück für einen 24-Jährigen aus dem Landkreis Kronach: Der Kauf von 260 Gramm Marihuana in 52 Fällen über einen zwölfmonatigen Zeitraum kann ihm am Donnerstag vor dem Amtsgericht Kronach nicht nachgewiesen werden. Verurteilt wurde er letztendlich lediglich wegen Erwerbs und Besitzes von mutmaßlich zehn Gramm Cannabis in drei Fällen. Richter Christoph Lehmann verhängte hierfür eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro.