Kronach - Bisher hatten Privatkunden die Wahl: Sie konnten bei Überweisungen nach wie vor Bankleitzahl und Kontonummer benutzen. Zum 1. Februar 2016 laufen die Übergangsbestimmungen der SEPA (Single Euro Payments Area) aus. Das heißt: Auch im privaten Zahlungsverkehr muss Otto-Normal-Verbraucher bei Überweisungen per Überweisungsträger oder auch beim E-Banking die IBAN (International Bank Account Number oder deutsch: Internationale Bankkontonummer) angeben. Die Angabe des BIC (Business Indentifier Code) ist künftig nicht mehr notwendig. Auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU/EWR-Raum reicht die Angabe der IBAN aus. Ausnahme: bei Zahlungen außerhalb des EU/EWR-Raum in sogenannte Drittstaaten wie zum Beispiel die Schweiz, Monaco oder San Marino; hier ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.
Kronach Kontonummer hat ausgedient
Von Sabine Raithel 28.01.2016 - 00:00 Uhr