Kronach - Mit rund 2,5 Promille war der damals 18-jährige Auszubildenden aus dem Landkreis am Faschingssonntag gegen einen Betonzaun gefahren. "Sie hatten Glück im Unglück. Es hätten auch ganz andere Delikte im Schuldspruch stehen können. Schließlich stand in der Nähe des Unfalls eine Gruppe von Passanten", betonte der Kronacher Jugendrichter Jürgen Fehn in der Urteilsverkündung.