Kronach Neues Wohngebiet

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Das neue Wohngebiet liegt direkt an der B 303 Foto: Stadt Kronach

In Kronachs Gemeindeteil Gehülz soll ein neues Wohngebiet entstehen. Und das obwohl es noch zahlreiche unbebaute Baugrundstücke in der Stadt gibt.

 
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Einstimmig beschlossen wurde in der jüngsten Sitzung des Kronacher Stadtrats neben anderen Punkten auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Brunnschrott“ im Kronacher Stadtteil Gehülz. Die Fläche des Areals beträgt laut Beschlussvorlage etwa 2,7 Hektar und soll ihre Zufahrt über die bereits bestehende Straße namens „Brunnschrott“ erhalten. Im Norden soll das neue Wohngebiet an die B 303 angrenzen. Entstehen sollen hier Mehrfamilienhäuser, Doppelhäuser und Einzelhäuser. Als Investor im Rahmen des Projekts tritt die Firma Wich-Lebensräume aus Holz aus Steinbach auf, die bei ihren Gebäuden auf eine nachhaltige Holzbauweise setzt.

„Obwohl hier erneut Boden versiegelt wird und es noch zahlreiche unbebaute Grundstücke im Kronacher Stadtgebiet gibt, werde ich dem Antrag zustimmen“, erklärte Martina Zwosta von der Frauenliste. Tatsächlich stünden diese bereits ausgewiesenen Grundstücke dem Markt nämlich nicht zur Verfügung, sondern würden etwa für Kinder oder Enkel vorgehalten. Wie die Stadt mitteilte, sind allein 116 solche Grundstücke seit über zehn Jahren bekannt. „Dennoch werden die Besitzer von uns regelmäßig angeschrieben“, erklärte Stefan Wicklein, Geschäftsleitender Beamter im Rathaus. Man nehme jedoch nicht an, dass dies die Eigentümer in absehbarer Zeit tatsächlich zum Bauen motiviere. Auch Hans Simon aus der SPD-Fraktion erklärte, für das Projekt stimmen zu wollen. „Gehülz war bisher ein recht zersiedelter Gemeindeteil“, betonte der Gehülzer. Nun würde eine Art Ortskern geschaffen. Außerdem begrüße er die Holzbauweise, die sehr gut in den Frankenwald passe.

Wie aus dem Vorentwurf des Bebauungsplans hervorgeht, soll in dem Wohngebiet offenbar besonders Umwelt und Klimaschonend gebaut werden. So etwa ist festgelegt, dass mindestens ein Drittel der Dachfläche von Häusern durch Fotovoltaik- oder Solarthermieanlagen belegt sein soll. Stellplätze für Autos sind zudem mit wasserdurchlässigen Belägen zu befestigen und Schotter- oder Steingärten sowie Kunstrasenflächen sind nicht erlaubt. Außerdem sollen zur Nutzung von Niederschlagswasser Zisternen mit Überlauf vorgeschrieben werden.

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