Kronach - Freigesprochen vom Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde am Mittwoch vom Kronacher Schöffengericht ein 33-jähriger Mann aus dem Landkreis Kronach. Dennoch kam der Arbeiter nicht ungeschoren davon. Richterin Jana Löbe verurteilte ihn zumindest wegen der Abgabe von geringen Heroinmengen zu einer Geldstrafe von 2100 Euro.
Kronach "Nur" eine Geldstrafe verhängt
Redaktion 25.03.2010 - 00:00 Uhr