Kronach - Eine "Ü 30-Party" in einer Kronacher Spielothek wird einem 48-jährigen Arbeiter aus dem Landkreis noch länger in Erinnerung bleiben. Der besagte Abend vom September vergangenen Jahres hatte für ihn am Donnerstag ein Nachspiel vor dem Kronacher Amtsgericht. Der Mann musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Er hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro Einspruch eingelegt. Nach der Beweisaufnahme kam Richter Markus Läger zu dem Ergebnis, dass die Strafe gerechtfertigt ist. Diesen Betrag muss der 48-Jährige jetzt ohne Wenn und Aber an die Justiz bezahlen.