Kronach - Anwälte sollen sich eigentlich für die Belange ihrer Mandanten einsetzen. Ein 45 Jahre alter Jurist aus der Region hatte das offensichtlich vergessen. Der Rechtsvertreter soll in der Vergangenheit seinen Mandanten spürbare finanzielle Nachteile beschert. Das Kronacher Amtsgericht verurteilte ihn deshalb zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Tatbestand: Untreue, Betrug und Unterschlagung in acht Fällen.