Kronach Rosenkrieg ums Gras

Jürgen Malcher
Rosenkrieg ums Gras Quelle: Unbekannt

Ein 26-Jähriger baut in einem Keller Marihuana an. Angeblich, weil seine Ex-Freundin das so wollte. Die aber behauptet vor Gericht das Gegenteil.

 
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Kronach - Wohl nicht schlecht staunten die Beamten der Polizei Ludwigsstadt am 26. Juli des letzten Jahres über das, was sie da im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung in einem Kellerraum im elterlichen Anwesen eines 26-jährigen Mannes aus dem nördlichen Landkreis Kronach erblickten: Insgesamt 14 Hanfpflanzen konnten die Gesetzeshüter "abernten".

Am Donnerstag musste sich der junge Mann vor dem Strafgericht des Amtsgerichts Kronach unter Vorsitz von Richter Christoph Lehmann verantworten. Dieser verurteilte den "Hobbygärtner" schlussendlich wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro. Hauptgrund für das relativ moderate Urteil dafür war die Beschaffenheit des "Grases".

In einem Teilgeständnis räumte der derzeit erwerbslose Beschuldigte ein, ein halbes Jahr vor der Razzia über das Internet Hanfsamen bestellt sowie Lampen für die Beleuchtung der Kleinplantage gebastelt zu haben. Als Hauptinitiatorin präsentierte er aber seine 21-jährige Ex-Verlobte, die ihn zwecks Eigenkonsum und in Erwartung eines Geldsegens dazu angestiftet und sich auch regelmäßig um die Pflänzchen gekümmert habe. "Ich will hier nicht als Gärtner dastehen. Ich selber brauche das Zeug gar nicht. Ich kriege vom Arzt was Besseres", stellte der Angeklagte klar. Auch sei ihm von der Verflossenen mehrmals Gewalt angedroht worden für den Fall, dass er nicht mitziehe. "Sie hat mir dann auch einen Zahn ausgeschlagen", verdeutlichte er. Zudem wurde er nimmermüde zu betonen, dass es sich bei den Pflänzchen lediglich um Industriehanf mit einem wesentlich geringeren Anteil des strafrechtlich relevanten Inhaltsstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) handelte - ein Umstand, der durch eine im Zuge der polizeilichen Ermittlungen durchgeführten Laboranalyse auch bestätigt werden konnte: Gerade einmal vier Gramm THC habe der Wirkstoffgehalt nach Worten der ermittelnden Polizeibeamtin betragen - "deutlich unter dem Gewöhnlichen". Die Beamtin hob zudem die hohe Kooperationsbereitschaft des Beklagten positiv hervor.

Bei der Zeugenvernehmung der 21-Jährigen, die nach dem Beziehungs-Aus und einem Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus durch eine Anzeige die Ermittlungsmaschinerie überhaupt erst in Bewegung gebracht hatte, geriet der eigentliche Verfahrensgegenstand angesichts des Rosenkrieges zwischen den beiden zunehmend ins Hintertreffen. Jene nämlich schob dem ehemaligen Partner den "schwarzen Peter" zu. Auf Nachfrage des Richters hätten sich im Keller fast 30 Setzlinge befunden, um die der Angeklagte sich alleine gekümmert habe. Und: "Er hat mich gezwungen, da mitzumachen und mich mit dem Zeug ruhig. Da ist ein Plan abgelaufen. Das hat er alles vorbereitet!", gab sie an. Das Fazit des Vorsitzenden: "Also einer von Ihnen hat mir jetzt eine Story erzählt, die nicht stimmen kann." Er regte eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen an, womit zunächst auch alle Parteien einverstanden waren. Doch diese einmalige Chance torpedierte der 26-Jährige selbst - unter anderem durch eine alles andere als angemessene Bemerkung hinsichtlich einer nicht verfahrensgegenständlichen Würgeattacke gegen seine Ex-Verlobte.

Staatsanwalt Alexander Brandt berücksichtigte in seinem Plädoyer sowohl die geringe Menge, die unprofessionelle Anbauweise sowie das Teilgeständnis, monierte jedoch straferschwerend eine einschlägige Vorstrafe nebst der hohen Rückfallgeschwindigkeit von gerade einmal acht Wochen . Seine Forderung: eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro. Verteidiger Michael Linke stellte die Höhe einer Geldstrafe in das Ermessen des Gerichts.

Mit seinen letzten Worten schoss der Beschuldigte dann abermals sprichwörtlich den Vogel ab: "Ich wollte damit nix zu tun haben, werde jetzt aber trotzdem dafür hingehängt" - sehr zum Missfallen des Vorsitzenden. "Das war ja jetzt mal total daneben. Das ist schon fast grotesk, so etwas zu sagen. Da wird man acht Wochen vorher verurteilt - und hat daheim schon die nächste Straftat parat", las dieser dem jungen Herrn in der Urteilsbegründung zwar kräftig die Leviten, zeigte sich jedoch gnädig bei der Strafbemessung. Das Urteil ist rechtskräftig.

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