Kronach Rote Ampel für den Landkreis

ger
Am Wochenende ist der Inzidenzwert für den Landkreis Kronach auf 432,5 gestiegen. Damit gelten fortan die Regeln für die Warnstufe Rot der Krankenhausampel. Foto: Proxima Studio - stock.adobe.com/Coronavirus 3D render, COVID-19 pandemic

Seit Sonntag, greift in weiten Teilen des Freistaats die Warnstufe Gelb der Krankenhausampel. Für Region wie Kronach, die besonders stark betroffen sind, gelten aber noch striktere Regeln.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kronach - Insgesamt 62 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus verzeichnete das Gesundheitsamt Kronach am vergangenen Wochenende. Die Zahl der Personen, die aufgrund der Erkrankung derzeit unter Quarantäne stehen, beträgt damit laut Landratsamt auf 456. Dies führt gemäß rki zu einem Inzidenzwert von 432,5 – deutlich über dem neuen Grenzwert, der seit dem Wochenende offiziell im gesamten Freistaat gilt. Da auch die Zahl der belegten Intensivbetten des zuständigen Leitstellenbereichs über 80 Prozent beträgt, treten, für den Landkreis Kronach nun die Regeln der Roten Krankenhausampel in Kraft. Was das bedeutet hat das Landratsamt am Samstag in einer Mitteilung zusammengefasst.

Als Maskenstandard gilt demnach wieder die FFP2-Maske statt wie zuletzt einfache medizinische Gesichtsmasken. Diese seien nur noch für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag ausreichend. Die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen müssen künftig 3G plus einhalten. Nichtimmunisierte können hier also nur mit aktuellem PCR-Test Zutritt erhalten. Schülerinnen und Schüler, die der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind hiervon ausgenommen. Andere Einrichtungen und Veranstaltungen, die sonst nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind nun nur noch zugänglich für Personen, die geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben - also nur nach 2G-Standard. Auch PCR-Tests reichen hier nicht mehr aus. Dies betriff etwa öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten ebenso wie Sportstätten und Fitnessstudios, den Kulturbereich mit Theatern, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie andere Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Saunen, Solarien, Indoorspielplätze und Spielhallen. Für Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt der 2G-Standard ebenfalls. Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige dieser Bereiche, die weder geimpft noch genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen PCR-Testnachweis verfügen.

In Hochschulen, außerschulischen und beruflichen Bildungsangeboten sowie Bibliotheken und Archiven gilt hingegen weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit aktuellem Schnelltest gemäß 3G. Die selbe Regelung ist fortan zudem auch in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gültig sowie für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben - egal ob Kunden, Kollegen oder sonstige Personen. Ausgenommen sind hier allerdings der Handel und der ÖPNV.

Neben den Regeln für die Rote Ampel gelten seit dem Wochenende im gesamten Freistaat zudem nochweitere Regeln. So sind in den Schulen nach den Herbstferien etwa vorerst wieder die selben Vorschriften gültig, wie am Anfang des Schuljahres. Grundschüler müssen demnach im Schulgebäude eine Woche lang auch an ihrem Platz wieder Corona-Masken tragen. Erlaubt sind hierbei auch Textile Masken. Für Kinder auf weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht zwei Wochen lang an. Sie müssen jedoch medizinische Gesichtsmasken tragen. Kommt es künftig in einer Klasse zu einem Infektionsfall, müssen alle Kinder für eine Woche täglich getestet werden.

Autor

Bilder