Als Maskenstandard gilt demnach wieder die FFP2-Maske statt wie zuletzt einfache medizinische Gesichtsmasken. Diese seien nur noch für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag ausreichend. Die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen müssen künftig 3G plus einhalten. Nichtimmunisierte können hier also nur mit aktuellem PCR-Test Zutritt erhalten. Schülerinnen und Schüler, die der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind hiervon ausgenommen. Andere Einrichtungen und Veranstaltungen, die sonst nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind nun nur noch zugänglich für Personen, die geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben - also nur nach 2G-Standard. Auch PCR-Tests reichen hier nicht mehr aus. Dies betriff etwa öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten ebenso wie Sportstätten und Fitnessstudios, den Kulturbereich mit Theatern, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie andere Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Saunen, Solarien, Indoorspielplätze und Spielhallen. Für Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt der 2G-Standard ebenfalls. Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige dieser Bereiche, die weder geimpft noch genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen PCR-Testnachweis verfügen.