Neben den bestellten 20 Gramm konnten bei einer anschließend durchgeführten Wohnungsdurchsuchung im Hause des jüngeren Beklagten zudem weitere 144 Gramm vermeintlicher Drogen in Einmachgläsern sichergestellt werden. Indes: "In beiden Fällen war es kein Rauschgift - und es sah jetzt auch nicht so aus wie Crystal", unterstrich die Polizistin; ihre anfängliche Vermutung wurde durch eine im Laufe der weiteren Ermittlungen vorgenommene Laboranalyse bestätigt. "Echte" Drogen habe man nicht auffinden können.
"Wir haben hier einen nicht ganz so schlimmen Fall vorliegen", resümierte Staatsanwalt Schütz und forderte unter strafmildernder Berücksichtigung der Geständnisse eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro für den 26-Jährigen sowie - eingedenk zweier bereits verhängter Geldstrafen - 180 Tagessätze á 14 Euro für den älteren Mittäter. "Es handelte sich hier um ein Scheingeschäft, das von der Kripo mitinitiiert und überwacht wurde. Über ein Versuchsstadium wäre das nie hinausgekommen", versuchte Till Wagler, der Verteidiger des jüngeren Beklagten, zu entkräften. Analog argumentierte Rechtsanwalt Stefan Walder.
Richter Lehmann schloss sich mit geringen Abweichungen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Von dem Stoff sei "gar keine Gefährlichkeit - wenn nicht sogar eine gesundheitsfördernde Wirkung" ausgegangen, kommentierte der Iudex abschließend. Das Urteil ist rechtskräftig.