Kronach - Seit 1. Januar gilt der Mindestlohn in Deutschland. 8,50 Euro muss jeder pro Stunde mindestens verdienen. Damit einher geht die Bestimmung, dass laut Bundesarbeitszeitgesetz auf Volksfesten nur zehn Stunden pro Tag gearbeitet werden darf. Eine Regelung, die nicht überall Freudenstürme auslöst. Schausteller und Festwirte stellt das vor Probleme: Während der Saison arbeiten ihre Leute viel länger, meist über mehrere Tage hinweg. Pausen gibt es dafür außerhalb der Saison. Auf dem Hofer Volksfest müssen deshalb die Besucher in diesem Jahr auf das Riesenrad verzichten. Der Schausteller kann schlicht nicht mehr so viele Feste anfahren wie in den letzten Jahren. Des neuen Gesetzes wegen.