Kronach - Die Diskobetreiber im Landkreis und viele Jugendliche könnte es freuen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Beschwerde des Bundes für Geistesfreiheit gegen das Tanzverbot am Karfreitag stattgegeben. Das generelle Verbot verstoße gegen die Versammlungsfreiheit und sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar (siehe Infokasten).