Kronach Sexualtäter zu Haftstrafe verurteilt

Yannick Seiler

Kronach - Zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis: Das ist die Strafe, die einen 25-jährigen Asylbewerber wegen sexueller Nötigung nun erwartet.

 
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Kronach - Zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis: Das ist die Strafe, die einen 25-jährigen Asylbewerber wegen sexueller Nötigung nun erwartet. Richter Jürgen Fehn hat das Strafmaß am Ende der Verhandlung am Dienstag verhängt, wie Christian Lehmann, stellvertretender Pressesprecher des Amtsgerichts Kronach, am Donnerstag auf Nachfrage der Neuen Presse erklärte.

Fehn reichte demnach ein Verhandlungstag, um die Strafe festzulegen. Der Angeklagte hatte gestanden, im Mai dieses Jahres eine 16-Jährige in einem Pavillon auf dem LGS-Gelände begrapscht zu haben. Er hatte versucht, sie zu küssen und sie gegen ihren Willen an Oberkörper und im Intimbereich angefasst. Erst als eine Freundin des Opfers die Tat beobachtete und ihn aufforderte, mit dem Übergriff aufzuhören, ließ er von dem Mädchen ab und flüchtete auf seinem Fahrrad. Zuvor hatte der Angeklagte das Opfer gebeten, ihm zu helfen sein Handy zu suchen. Um 20.30 Uhr hatten sich zwei Begleiter des Mädchens entfernt. Erst als sie alleine war, hatte der alkoholisierte Angeklagte sie angesprochen.

Bewährung oder nicht?

Der Anwalt des angeklagten Familienvaters hatte in der Verhandlung am Dienstag eine Strafe von eineinhalb Jahren mit der Möglichkeit, sie zur Bewährung auszusetzen, gefordert. Die Staatsanwaltschaft dagegen beantragte zwei Jahre und neun Monate Gefängnis ohne Bewährung. Der Angeklagte saß bis zur Verhandlung zehn Monate in Untersuchungshaft, hat also einen Teil seiner Strafe bereits abgesessen.

Polizisten hatten nach dem 25-Jährigen öffentlichkeitswirksam gefahndet und ihn kurz nach der Tat festgenommen.

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