Kronach Strafbefehl nach LGS-Unfall mit Kleinkind

Gegen eine 70 Jahre alte Frau, die heuer im August auf dem Kronacher LGS-Gelände ein dreijähriges Mädchen mit dem Fahrrad erfasst hat, ist ein Strafbefehl erlassen worden.

 
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Kronach - Das bestätigte Amtsgerichtsdirektor Jürgen Fehn am Freitag der Neuen Presse. Die Frau muss demnach wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eine Geldstrafe bezahlen. Zu deren Höhe wollte sich Fehn nicht äußern. Vor allem, weil der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist. Die Beschuldigte hat die Möglichkeit, die Strafe entweder zu akzeptieren oder Einspruch dagegen einzulegen. Dann wären ein schriftliches Verfahren oder eine Hauptverhandlung vor Gericht die Folge.

Die Radfahrerin war im August mit ihrem Fahrrad auf dem Kronacher LGS-Gelände unterwegs. Zwischen dem Kletterturm und der Wassertropfen-Skulptur hielt sich zur gleichen Zeit eine Familie mit einem dreijährigen Mädchen auf. Trotz einem Zuruf der Eltern konnte die 70-Jährige nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr das Mädchen um. Es zog sich dabei eine Platzwunde am Hinterkopf zu (die NP berichtete). Anstatt anzuhalten schrie die Radfahrerin den Eltern hinterher, sie sollten besser auf ihr Kind aufpassen. Dann radelte sie davon.

Die Eltern des verletzten Mädchens, das im Krankenhaus behandelt werden musste und keine Folgeschäden davontrug, erstatteten daraufhin Anzeige. Nach einem öffentlichen Zeugenaufruf in der Presse meldete sich die Beschuldigte schließlich bei der Polizeiinspektion Kronach und räumte ihre Unfallbeteiligung ein. ck

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