Kronach - Das bestätigte Amtsgerichtsdirektor Jürgen Fehn am Freitag der Neuen Presse. Die Frau muss demnach wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eine Geldstrafe bezahlen. Zu deren Höhe wollte sich Fehn nicht äußern. Vor allem, weil der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist. Die Beschuldigte hat die Möglichkeit, die Strafe entweder zu akzeptieren oder Einspruch dagegen einzulegen. Dann wären ein schriftliches Verfahren oder eine Hauptverhandlung vor Gericht die Folge.