Das bestätigte Amtsgerichtsdirektor Jürgen Fehn am Freitag auf Nachfrage der NP . Da die Radfahrerin innerhalb der vorgegebenen Frist keinen Einspruch eingelegt habe, sei der Fall damit abgeschlossen. "Die Frau wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verurteilt", ruft Fehn in Erinnerung. Deshalb müsse sie nun eine Geldstraße von 50 Tagessätzen á 40 Euro bezahlen - also insgesamt 2000 Euro. Auch die Verfahrenskosten müsse die Frau tragen. Auf ihre Fahrerlaubnis habe das Ganze keinen Einfluss. lobbi