Kronach - Jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben - dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch schlägt derzeit in ganz Deutschland große Wellen. Konkret wurde entschieden, dass das seit 2015 geltende Verbot der sogenannten "geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid" rechtswidrig ist. Sprich: Mediziner und Sterbehilfevereine dürfen Sterbewilligen künftig dabei helfen, ihr Leben auf Wunsch zu beenden - beispielsweise indem sie ihnen entsprechende Medikamente zur Verfügung stellen. Im Landkreis Kronach fallen die Reaktionen darauf sehr gemischt aus.