Kronach - War Joachim Thoma zwischen 26. September 2014 und 31. Januar 2015 arbeitsfähig oder nicht? Ja, sagt die AOK-Direktion Coburg und verweist auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Der MDK habe seine Entscheidung aufgrund etlicher medizinischer Unterlagen gefällt, sagt Stephan Preisz, Pressesprecher der AOK-Direktion Coburg: zum Beispiel mehrere Facharztberichte sowie Entlassungsberichte von Kliniken. Alle Unterlagen hätten den Schluss nahegelegt, dass für Thoma "leichte körperliche Tätigkeiten" möglich gewesen wären, also genau solche, die er zuletzt ausgeübt hatte, sagt Preisz: "Das ausführliche Gutachten des MDK ist für uns bindend. Wie hätten wir anders vorgehen sollen, wenn alle Befunde Arbeitsfähigkeit bescheinigen?" Dass der Mediziner, der Thoma im Auftrag der Rentenversicherung untersuchte, dem Kronacher eine teilweise Erwerbsminderung bescheinigte, spiele bei der Frage der Arbeitsunfähigkeit keine Rolle, so Preisz: "Beide Fragestellungen sind völlig getrennt voneinander zu betrachten - auch wenn das für Laien schwer nachzuvollziehen ist." Bei Erwerbsminderung gehe es darum, wie man die weitere Entwicklung der Erwerbsfähigkeit beurteile, während man bei Arbeitsunfähigkeit nur den gegenwärtigen Gesundheitszustand des Betreffenden bewerte. Beim VdK Kronach, der Joachim Thoma inzwischen in der Auseinandersetzung mit der Krankenkasse vertritt, sieht man das etwas anders. Wenn man das Gesetz buchstabengetreu auslege, dann sei die Auffassung der AOK damit gedeckt, räumt die Kronacher VdK-Kreisgeschäftsführerin Anja Schmidt ein. Aber, fragt sie, "wenn ich eine Erwerbsminderung habe, bin ich dann in der Gegenwart nicht wenigstens krank?" Letztlich sei die Erwerbsminderung eine Steigerung der Arbeitsunfähigkeit, insofern gebe es zwischen beidem durchaus einen Zusammenhang.