Kronach - Dies teilte die Behörde am Donnerstagnachmittag mit. Die "Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleineren Geflügelhaltungen" sei jedoch weiter bis zum 20. Mai 2017 gültig. Die Geflügelhalter seien deshalb nach wie vor verpflichtet, die strikten Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung von Geflügelpest in Hausgeflügelbestände einzuhalten, heißt es in der Mitteilung.