KronachCard Anerkennung für digitales Bezahlsystem

Sabrina Stöcker von „Kronach er.leben“ und Hans Rebhan (rechts), Vorsitzender des IHK-Gremiums Kronach, freuen sich mit Finanzminister Füracker über die Förderung Foto: /Bayerisches Finanzministerium

Die KronachCard soll weiterentwickelt werden. Der Verein „Kronach er.leben“ erhält dafür eine Förderung in Höhe von 280 000 Euro.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kronach/Nürnberg - Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hat am Freitag in Nürnberg die ersten vier Pioniere der digitalen Heimatprojekte mit insgesamt 1,2 Millionen Euro gefördert. Auch der Verein „Kronach er.leben“ kam in den Genuss der Förderung. „Kronach er.leben“ hat aktuell rund 100 Mitglieder insbesondere aus Handel, Gastronomie, Handwerk, Tourismus und öffentlichen Einrichtungen aus dem Landkreis Kronach und der Umgebung. Die KronachCard ist laut Füracker dabei zentrales Element. Sie sei eine regionale Bezahlkarte, die bislang jedoch nur in analoger Form bestehe.

Im Rahmen des Projekts „KronachCard Digital“ erfolge nun die Digitalisierung und wesentliche Erweiterung der Karte zu einem digitalen, regionalen Informations- und Bezahlsystem. Es seien attraktive Zusatzfunktionen für verschiedene Zielgruppen z. B. als Lucas-Cranach-Campus-Card, Job-Card oder Tourismus-Card angedacht. So solle auch über die Grenzen des Landkreises Kronach hinaus ein digitaler Entwicklungsimpuls für die Region geschaffen werden. Das Heimatministerium fördert das Projekt mit über 280 000 Euro.

Schwerpunkt Digitalisierung

Das Heimatministerium unterstützt bereits seit 2019 sowohl Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung als auch Projekte zur Stärkung regionaler Identität in Bayern. Beide Förderungen wurden zur neuen Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie fortentwickelt. Diese Richtlinie unterstützt innovative fachübergreifende Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung. Die Projekte können nun insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen. Vor Ort können noch mehr Synergien in der Regionalentwicklung genutzt werden.

Die Förderung richtet sich insbesondere an Bezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, an Vereine und Stiftungen. Für die Umsetzung der Projekte können über einen Zeitraum von maximal drei Jahren bis zu 300 000 Euro pro Zuwendungsempfänger zur Verfügung gestellt werden. Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 90 Prozent. red

Autor

Bilder