„Jedes fünfjährige Kind weiß: Wenn die Polizei vor der Tür steht und zum Mitkommen auffordert, dann hat man dem Folge zu leisten“, warf Richter Christoph Lehmann ein. Die Beleidigungen und Drohungen habe er „aus Angst und Verzweiflung“ ausgestoßen; und auch den Tritt gegen den Polizeibeamten stellte er als ein Schütteln seines Fußes dar, um sich seines Schuhes zu entledigen.
Gezielte Tritte
„Er hat gezielt nach mir getreten“, erinnerte sich dagegen der Betroffene. Auch sei merkbar gewesen, „dass er sich voll auf meine Person eingeschossen hat“, stellte der Beamte auch mit Bezug auf die vorherigen Besuche beim 38-Jährigen am Tattag heraus. „Er hat immer hämisch gegrinst und gelacht. Das war schon fast ein bisschen grotesk.“
Die Nachbarn hätten den Beamten dabei von einem gezielten Wechsel zwischen laut und leise und einem mehrmaligen Hämmern des 38-Jährigen gegen Wände und Decke berichtet. Ein noch freiwillig durchgeführter Alkotest beim Beklagten vor seiner Wohnung habe jenseits der zwei Promille gelegen; danach „war er nicht mehr zu erreichen und zeigte keinerlei Einsicht“, so der Beamte. Die weiteren Vorfälle in der Wache schilderte ein weiterer Beamter analog zur Anklageschrift. Zwei Zeugen fielen krankheitsbedingt aus. Eine Entschuldigung bei dem Beamten und dessen Kollegen entfuhr dem Beklagten erst auf mehrmalige richterliche Aufforderung.
Der Staatsanwalt forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr nebst Geldauflage. „Er hat es großteils eingeräumt – auch wenn er die Verantwortung dafür immer bei anderen sucht“, so das Fazit Tränkles. Eine Geldstrafe von 450 Euro – 30 Tagessätze à 15 Euro – wollte Verteidiger Friedrich Fricke mit Verweis auf Taten „an der unteren Grenze der Gewalt“ erreichen.
„Für Hilfe suchende Mitmenschen und auch die Polizei ist es unerträglich, wenn man so was mehrmals an einem Abend über sich ergehen lassen muss – und Sie haben sich aus der ganzen Situation auch noch einen dämlichen Spaß gemacht. So etwas ist schlicht und ergreifend asozial“, fand Richter Lehmann in der Urteilsbegründung mehr als deutliche Worte in Richtung Anklagebank. Auch die falsche Verdächtigung sei „völlig abwegig“ gewesen. „Ich will Sie hier nicht noch einmal sehen!“, gab er dem 38-Jährigen final mit auf den Weg.