Es ist ein Eintrag. Ein paar Worte in einer Datenbank. Und sie lassen eine Frau aus Kronach, die anonym bleiben möchte, nicht los. Denn was dort steht, passt nicht zu dem, was bewiesen ist. Kein Drogenkonsum. Kein Vergehen. Keine Schuld. Trotzdem bleiben Hinweise auf „drogentypisches Verhalten bei einer Verkehrskontrolle“ und ein vermeintlicher Bezug zu Amphetaminen in einer polizeilichen Datei gespeichert. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat im Januar entschieden: Das ist so rechtens.