Es gehört zu den wundervollsten Errungenschaften unserer freiheitlichen Gesellschaft, dass man sich einfach mal an religiösen Symbolen stören darf. Dass man zum Beispiel Nutzen und Ästhetik der Darstellung eines sterbenden Folteropfers im Schulflur auch öffentlich hinterfragen kann – ohne gleich befürchten zu müssen, von der Religionspolizei abgeführt zu werden und unter Peitschenhieben widerrufen zu müssen. Genauso wundervoll ist aber auch der andere Aspekt dieser Freiheit: Dass es eben völlig legitim ist, die Symbole zu zeigen, die einem wichtig sind – egal ob ein Kreuz an der Halskette, ein Regenbogen-Armband oder ein Tuch auf dem Kopf.