"Er weiß genau, dass die Rechtsgrundlagen zur Einführung einer Echtzeit-Gesichtserkennung, aufgrund der damit verbundenen massiven Grundrechtseingriffe für alle Menschen, gesetzlich und vor allem grundrechtlich äußerst schwierig zu schaffen sind", sagte Arnold in Bezug auf den Minister.
Die Landtags-Fraktionschefin der Grünen, Katharina Schulze, betonte: "In Bayern sollen alle Menschen frei und sicher leben. Damit wir das gewährleisten können, müssen wir unseren Sicherheitsbehörden Zugang zu neuen und dafür hilfreichen Technologien ermöglichen." Sie habe aber Bauchschmerzen, wenn an der Privatsphäre der Menschen gekratzt werde. "Deshalb muss immer sehr genau auf die richtige Balance zwischen Sicherheit und dem Schutz von Persönlichkeit geschaut werden. Die Forderung von Minister Herrmann kann das aus meiner Sicht nicht garantieren."
Herrmann bezeichnete einen vom Bundesinnenministerium angekündigten Gesetzentwurf zum biometrischen Abgleich von Fahndungsbildern mit öffentlichen Fotos als nicht ausreichend. Er klammere die Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum von vorneherein komplett aus. "Übertriebener Datenschutz darf nicht dazu führen, Täter vor der Strafverfolgung zu schützen", erklärte Herrmann. Nach EU-Richtlinien wäre ein solcher Einsatz aus seiner Sicht rechtlich möglich.