Ob die geplante Kundgebung „gegen Homo-Propaganda“ auf dem Mittelschulparkplatz in Ebern am kommenden Montag wirklich stattfindet, nachdem der schulinterne Info-Abend, auf den sich die Veranstaltung bezieht, terminlich verschoben wurde (d ie Neue Presse berichtete), ist fraglich; aus verwaltungsrechtlicher Sicht spricht jedoch zunächst einmal nichts dagegen. Das bestätigt Landratsamtssprecherin Monika Göhr auf Nachfrage unserer Zeitung. „Generell sind Kundgebungen und Demonstrationen nach dem Versammlungsrecht nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig“, so die Behördensprecherin. Und: „Gründe für eine gerichtsfeste Untersagung der angezeigten Versammlung liegen nicht vor.“