Gegen „Homo-Propaganda“ Auflagen, aber kein Verbot der Kundgebung

Dass es an einer Eberner Schule einen Informationsabend zu Geschlechtsidentitäten und sexueller Orientierung gibt, gefällt nicht jedem. Einer ruft deswegen in Ebern sogar zu einer Kundgebung auf. Foto: picture alliance/dpa/Federico Gambarini

Zu einem Fackelmarsch wird es nicht kommen, das untersagen die Auflagen aus dem Landratsamt. Insgesamt ist die geplante Kundgebung gegen angebliche „Homo-Propaganda“ auf dem Eberner Mittelschulparkplatz aber nicht verboten worden.

 
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Ob die geplante Kundgebung „gegen Homo-Propaganda“ auf dem Mittelschulparkplatz in Ebern am kommenden Montag wirklich stattfindet, nachdem der schulinterne Info-Abend, auf den sich die Veranstaltung bezieht, terminlich verschoben wurde (d ie Neue Presse berichtete), ist fraglich; aus verwaltungsrechtlicher Sicht spricht jedoch zunächst einmal nichts dagegen. Das bestätigt Landratsamtssprecherin Monika Göhr auf Nachfrage unserer Zeitung. „Generell sind Kundgebungen und Demonstrationen nach dem Versammlungsrecht nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig“, so die Behördensprecherin. Und: „Gründe für eine gerichtsfeste Untersagung der angezeigten Versammlung liegen nicht vor.“

Allerdings gibt es Auflagen. So hat beispielsweise die verantwortliche Leitung ständig anwesend zu sein und für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. „Sie muss die Versammlung so organisieren, dass sie mit ihren Anweisungen jederzeit alle Versammlungsteilnehmer erreichen kann“, wie Pressesprecherin Monika Göhr erklärt. Kommt es zu Ausschreitungen und vermag sich die Versammlungsleitung nicht durchzusetzen, so hat sie die Versammlung zu unterbrechen, erforderlichenfalls für beendet zu erklären. Ungeachtet der Befugnis, die Versammlung jederzeit zu schließen, hat die Versammlungsleitung das Ende der Versammlung ausdrücklich bekannt zu geben.

Kein Marsch durch die Stadt

Ein Marsch durch die Innenstadt, wie zu den Kundgebungen rund um die Corona-Maßnahmen im Winter ist diesmal ausgeschlossen. Für die Versammlung darf nur der Parkplatz von Mittelschule und Gymnasium genutzt werden, wie es aus dem Landratsamt heißt. Während der Versammlung ist jeglicher Alkoholkonsum durch die Versammlungsteilnehmer untersagt, auch ausgeschenkt werden darf nichts. Lautsprecher und Megafone dürfen nur „für Ansprachen und Darbietungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen, sowie für Ordnungsdurchsagen“ verwendet werden, heißt es weiter – und zwar in der Lautstärke, in der weder Anwohner noch Passanten übermäßig belästigt werden.

Fackeln, sonstige feuergefährliche oder und/oder pyrotechnische Gegenstände dürfen übrigens nicht mitgeführt werden, auch Regenschirme mit Metallspitzen sind nicht erlaubt.

Für Ordner haben die Organisatoren selbst zu sorgen, und zwar pro 25 Versammlungsteilnehmer für mindestens einen, dieser muss volljährig und beispielsweise durch das Tragen von Warnwesten oder Armbinden klar als Ordner erkennbar sein (z.B. Armbinden, Warnwesten) und sich ausweisen können.

„Weitergehende Auflagen und Einschränkungen können auch durch die Polizei vor Ort angeordnet werden, wenn es aufgrund der konkreten Umstände zur Verhinderung von Gefahren erforderlich oder aufgrund der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist“, ergänzt Landratsamtssprecherin Monika Göhr.

Eltern gegen Diskriminierung

Unterdessen äußert sich auch der Elternbeirat des Friedrich-Rückert-Gymnasiums, an dem die geplante schulinterne Informationsveranstaltung für interessierte Eltern zum Thema LGBTIQ, also rund um Homo- und Bisexuelle sowie Transgender und intersexuelle Personen, stattfinden soll. Das FRG trage den Titel, „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ nicht umsonst, betont Elternbeiratsvorsitzender Eckart Roeß. „Wir, der Elternbeirat des Friedrich-Rückert-Gymnasiums Ebern, stehen für ein tolerantes Miteinander aller Menschen“, so Roeß im Namen des Elternbeirates: „Menschen der LGBTQ-Community sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Wir, als Vertretung der Eltern des Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern, werden ihrer Diskriminierung konsequent von Anfang an entgegentreten. Wir als Schulfamilie stehen gemeinsam für Information und Aufklärung. Der Abbau von Diskriminierung von Personengruppen aufgrund ihrer Sexualität oder Religionszugehörigkeit sowie Rassismus sind Aufgaben der Schulfamilie des FRG.“

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