Angesichts höherer Ausgaben und sinkender Einnahmen suchen viele Kommunen nach neuen Einnahmequellen. So kämpft die Stadt Bamberg für die Einführung einer Bettensteuer, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Doch in Bayern ist diese Steuer gesetzlich verboten. Dabei ist diese Übernachtungssteuer gar nicht so neu. 1923 führte Zeil die Herbergssteuer für alle Durchreisenden ein, die sich vorübergehend in den hiesigen Gaststätten aufhielten.
Kurioses aus der Geschichte Haßfurter zahlten einst Steuern auf Markisen und Spatzen
Ludwig Leisentritt 22.06.2026 - 06:30 Uhr