Haßfurt/ Zeil - Ein Obdachloser hatte gleich vier Polizisten mit nicht zitierfähigen Ausdrücken beschimpft und dazu den Mittelfinger hochgereckt. Die auch als „Stinkefinger“ bekannte Geste bedeutet soviel wie: „Du bist ein Vollidiot.“ Derartige verächtliche und ehrverletzende Beleidigungen sind strafbar und brachten den Mann fast in den Knast. Der mehrfach Vorbestrafte hatte großes Glück, denn der Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot verurteilte ihn „nur“ zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe – obwohl dieser die Tat unter laufender Bewährung begangen hatte.