„Bewährungsversager“
Da die massive Beleidigung der Beamten unter laufender Bewährung erfolgte, forderte der Staatsanwalt eine viermonatige Freiheitsstrafe. Er nannte den Angeklagten einen „Bewährungsversager“ und da es keine festen Strukturen bezüglich Wohnung, Familienverhältnisse und Arbeit bei ihm gibt, konstatierte er eine negative Sozialprognose. Der Verteidiger hingegen wies darauf hin, dass sein Mandant zum ersten Mal wegen Beleidigung angeklagt sei und man von daher nicht von einem „Wiederholungstäter“ sprechen könne.
Nach längerer Abwägung entschied sich Richter Gillot doch noch für eine Bewährungsstrafe. Schädlich für den Mann sei vor allem sein großer Alkoholkonsum und sein Umgang mit anderen gescheiterten Existenzen. Trotzdem sah er kleine „Zeichen der Hoffnung“. Deshalb verhängte er eine ganze Reihe von Bewährungsauflagen. Dazu zählt neben einem Bewährungshelfer die Weisung, regelmäßig Kontakt zur Suchtberatung zu halten. Hinsichtlich des Alkohols verbot er dem Verurteilten, zukünftig mehr als ein Bier täglich zu konsumieren. Diese Anordnung kann jederzeit unangekündigt von der Polizei überprüft werden. „Mein Bauchgefühl sagt mir, dass Sie wieder straffällig werden – aber Sie können mir das Gegenteil beweisen!“, sagte der Vorsitzende abschließend. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.