Bayern ist das einzige Bundesland ohne eigenes Ladenschlussgesetz. Während die Landesregierungen seit 2006 überall ganz individuelle Regelungen gefunden haben – in Thüringen zum Beispiel können Händler von Montag 0 Uhr bis Samstag 20 Uhr ihre Läden öffnen – gilt im Freistaat das Bundesgesetz. Das besagt: „Verkaufsstellen (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) müssen an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 geschlossen sein.“