Mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern hat der Landtag das neue Ladenschlussgesetz für Bayern verabschiedet. Es tritt am 1. August in Kraft. Grundsätzlich bleibt es bei den bekannten Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr, es werden aber ergänzende Regelungen hinzugefügt. Kernpunkt ist die Zulassung einer täglichen 24-Stunden-Öffnung für Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter Größe, wenn diese außerhalb der regulären Öffnungszeiten ohne Personal betrieben werden. Damit soll vor allem die Grundversorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs in ländlichen Regionen ohne andere Einkaufsmöglichkeit verbessert werden.