München - Die Interessen der 2300 Beschäftigten in den bayerischen Autobahndirektionen und -meistereien sind nach Einschätzung von Staatsregierung und CSU-Fraktion im Landtag auch nach ihrer Eingliederung in die Infrastrukturgesellschaft des Bundes unversehrt. "So wie das Gesetz jetzt auf dem Tisch liegt, sind die Belange der Beschäftigten gewahrt und ist die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gesichert", betonte ein Sprecher der Obersten Baubehörde (OBB) im Landtagsausschuss für den öffentlichen Dienst. Allen Beschäftigten werde der Bestand ihres Arbeitsplatzes und -ortes genauso garantiert wie ihr Status. Eine Pflicht, zum Bund als Dienstherren zu wechseln, bestehe nicht.