Das Gericht könne eine so genannte „Ausführung“ aus der Untersuchungshaft organisieren, bei der Gabriele K.-R. Verträge bei Banken unterzeichnen könne. Während des Verfahrens hatte die ehemalige Sparkassenangestellte, die Anleger und Fonds um rund 40 Millionen Euro geschädigt haben soll, sich immer wieder beklagt, dass der eigentliche Schaden nur durch die Justiz entstanden sei. Weil sie seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitze, könne sie nicht den entscheidenden Vertrag unterzeichnen, mit dem rund 120 Millionen Euro an Bankbürgschaften in flüssige Mittel umgewandelt würden. Mit diesem Geld könne sie alle Forderungen ihrer Anleger befriedigen.
Bislang hatte Gabriele K.-R. immer betont, dass diese Verträge bei Banken in Spanien und London hinterlegt seien. Der Richter schränkte allerdings ein, dass die Ausführung nur innerhalb Deutschlands möglich sei. Sie müsse sich daher eine deutsche Niederlassung der betreffenden Banken suchen. Die 51-Jährige bedankte sich für das Angebot. Ob und wann ein solcher Bankenbesuch zustande kommt, ist allerdings noch nicht bekannt.
Der Prozess wird am Donnerstagnachmittag fortgesetzt.
Bislang hatte Gabriele K.-R. immer betont, dass diese Verträge bei Banken in Spanien und London hinterlegt seien. Der Richter schränkte allerdings ein, dass die Ausführung nur innerhalb Deutschlands möglich sei. Sie müsse sich daher eine deutsche Niederlassung der betreffenden Banken suchen. Die 51-Jährige bedankte sich für das Angebot. Ob und wann ein solcher Bankenbesuch zustande kommt, ist allerdings noch nicht bekannt.
Der Prozess wird am Donnerstagnachmittag fortgesetzt.