Hof - Aus den Akten des Amtes ergab sich, dass die heutige Angeklagte auch damals schon die Schwangerschaft erfolgreich vor ihrem Ehemann verheimlicht hatte. Sie wurde dann aber doch bekannt, weil der Ehemann als leiblicher Vater die Papiere zur Freigabe für die Adoption mit unterzeichnen musste. Die ehemalige Leiterin des Jugendamtes und ihr damaliger Stellvertreter sagten übereinstimmend, dass auch weitere Freigaben zur Adoption kein Problem gewesen wären. Damals habe es viel mehr Bewerbereltern gegeben als adoptionsfähige Kinder.

Für den Nachmittag wird ein Gutachten zur Schuldfähigkeit von Dagmar D. erwartet.

Sollte der Terminplan Bestand haben, könnten am Mittwoch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und am Freitag das Urteil gesprochen werden.