Coburg – Nach Überzeugung des Anklägers habe die umfangreiche Beweisaufnahme um den gewaltsamen Tod von Wolfgang R. ergeben, dass es sich um einen klassischen Raubmord gehandelt habe, den die beiden 47 und 25 Jahre alten Männer in der Nacht vom 11. auf den 12. September 2013 in der Wohnung des pensionierten Theatermusikers im Coburger Stadtteil Beiersdorf verübt haben.

Für die Geliebte von Wolfgang R., Maria S., fordert Oberstaatsanwalt Martin Dippold eine Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge. Zwar habe sie den Tod des Mannes nicht gewollt; sie habe aber, so Staatsanwalt Dippold, erwartet, dass Paul K. und Peter G. Wolfgang R. so schwer verletzen, dass sie dessen Bordell übernehmen kann, um sich so die Einnahmen zu sichern.

Der Noch-Ehemann von Maria S., Helmut-Erhard S., soll wegen Anstiftung zum Raub mit Todesfolge verurteilt werden. Er habe letztlich Peter G. aufgefordert, Wolfgang R. zu überfallen. G. wiederum habe seinen Freund Paul K. überzeugt, sich an der Tat zu beteiligen.

Für das getrennt lebende Ehepaar Maria und Helmut Erhard S. fordert Oberstaatsanwalt Dippold eine Haftstrafe von jeweils 13 Jahren und sechs Monaten.

Sie sollen im Herbst 2013 beschlossen haben, den Geliebten der Frau, Wolfgang R. aus dem Coburger Stadtteil Beiersdorf, umzubringen. Laut Anklage wollte das finanziell angeschlagene Paar, das eine schlecht gehende Gastwirtschaft in der Coburger Innenstadt führte, das lukrative Geschäft der Zimmervermietung an Prostituierte, das der pensionierte Theatermusiker betrieb, an sich reißen. Außerdem sollen sie es auf 20 000 Euro aus dem Vermögen von Wolfgang R. abgesehen haben. Mit der Tötung des damals 66-Jährigen soll das Duo zwei Männer – Paul K. aus Hildburghausen und Peter G. aus Coburg – beauftragt haben.

Wolfgang R. wurde in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2013 in seinem Haus in Beiersdorf überfallen und erschlagen. In erster Instanz hat das Landgericht Coburg die Täter Peter G. und Paul K. wegen Totschlags jeweils zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt, Maria S. und deren Noch-Ehemann Helmut-Erhard S. wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu jeweils sieben Jahren.

Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft Coburg und die Tochter von Wolfgang R., die in dem Verfahren
als Nebenklägerin auftritt, Revision eingelegt. Sie fordern eine Verurteilung wegen Mordes. Der Bundesgerichtshof hat die Revision zugelassen. Deshalb muss der Fall neu verhandelt werden. Das Urteil soll am 7. September fallen.