München/Hof/Haßberge – Die Staatsregierung hat einen vorläufig bis zum Ende der Osterferien am 19. April geltenden Aktionsplan gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Bayern beschlossen. Er sieht ein generelles Verbot für alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern vor. Dies gilt auch für Messen und Volksfeste. Der Freistaat schließt ferner alle staatlichen Theater, Konzertsäle und Opernhäuser. Große Sportveranstaltungen müssen ohne Publikum durchgeführt werden. Der für kommenden Montag geplante Start ins Sommersemester an den Technischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird auf den 20. April verschoben. Schulen und Kindertagesstätten bleiben dagegen zunächst grundsätzlich geöffnet. Auch die Kommunalwahl am kommenden Sonntag wird wie geplant stattfinden.