Leipzig/Bayreuth - Der Bundestag muss Unterlagen zur Plagiatsaffäre um den früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg herausgeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden (Aktenzeichen: BVerwG 7 C 1.14). Ein Journalist der Tageszeitung Die Welt hatte die Herausgabe von Ausarbeitungen gefordert, die zu Guttenberg als CSU-Abgeordneter beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestellt hatte. Später verwendete er sie für seine Doktorarbeit. Der Journalist berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das jedem Bürger Zugang zu amtlichen Unterlagen gewährt.