Länderspiegel Cannabis-Gummibärchen und Hanf-Eistee - Polizei warnt vor Produkten aus Tschechien

Frei erhältliche Cannabis-Produkte aus Tschechien führen zu Strafanzeigen bei der Oberpfälzer Polizei. Diese warnt nun vor der Einfuhr derartiger Produkte.

Region - Beamte der Polizeiinspektion Furth im Wald in der Oberpfalz haben während einer Kontrolle an der Grenze zu Tschechien Waren gefunden, die mit „Fruit Cake" oder "Harlequin“ gekennzeichnet waren und Cannabis-Dolden beinhalteten. Ermittlungen ergaben nun, dass Produkte wie diese oder beispielsweise auch „Cannabis Bears“, in Tschechien frei erhältlich sind, hinsichtlich des deutschen Betäubungsmittelrechts allerdings einen Verstoß darstellen. Die Polizei warnt daher besonders Touristen vor einer Mitnahme derartiger Waren nach Deutschland.

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Bereits am Anfang des Jahres hatten Schleierfahnder der PI Furth ein Pärchen kontrolliert, das auf dem Weg von Tschechien nach Deutschland war. Wie bei einer Durchsuchung zutage trat, hatten der Mann und die Frau mehrere Schraubverschlussgläser mitgeführt, die mit „Fruit Cake" oder "Cannatonic“ beschriftet waren. Darin enthalten waren Cannabis-Dolden. Die beiden Beschuldigten gaben an, die Ware kurz zuvor in Tschechien in einem Supermarkt legal erworben zu haben.

Wie sich im Zuge der Ermittlungen nun herausstellte, bestehen an der tschechischen Grenze offensichtlich Supermärkte, die neben normalen Tabakwaren auch Utensilien zum Konsum von Betäubungsmitteln oder Cannabis-Produkte zum freien Kauf anbieten. Es soll sich hier um sogenanntes technisches Cannabis oder auch Nutzhanf handeln, in welchem sich fast ausschließlich das nicht verbotene Cannabinoid Cannabidiol (CBD) befindet.

Nach vorliegenden Erkenntnissen werden aufgrund der Grenzlage insbesondere auch Touristen (aus anderen Ländern angesprochen) und auf die Angebote aufmerksam gemacht.

Den meisten Käufern ist zu dem Zeitpunkt nicht bewusst, dass bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz vorliegen kann. Wie durch das Gutachten im geschilderten Fall festgestellt wurde, war der in Deutschland geltende Grenzwert für THC nach dem Betäubungsmittelgesetz überschritten.

Die Polizei Oberpfalz weist daher darauf hin, dass diese Produkte in Tschechien zwar legal erworben werden können, bei einer Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland allerdings strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Einfuhr von Betäubungsmitteln stellt eine Straftat, mindestens ein Vergehen dar und wird daher bei der Staatsanwaltschaft beziehungsweise den Gerichten zur Anzeige gebracht.