Herr Dr. von Hoesslin, wie beurteilen Sie die Entscheidung zur Sterbehilfe des BGH? Demnach darf die Behandlung eines unheilbar Kranken abgebrochen werden, wenn er sich zuvor in diesem Sinne geäußert hat.
Länderspiegel "Das Urteil ist auch eine Warnung"
Redaktion 10.07.2010 - 00:00 Uhr