Wiederaufnahmeverfahren sind die seltensten Verfahren vor deutschen Strafgerichten Das liegt daran, dass im deutschen Strafrecht hoher Wert darauf gelegt wird, dass nach einem Urteil Rechtssicherheit eintritt - im Zweifelsfall auch nach einem mangelhaften. Damit es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommen kann, müssen außergewöhnlich Gründe, wie etwa der Nachweis über die Vorlage falscher Urkunden im ursprünglichen Hauptverfahren, vorliegen.
Länderspiegel Die Wiederaufnahme
Redaktion 11.04.2014 - 00:00 Uhr