Wiederaufnahmeverfahren sind die seltensten Verfahren vor deutschen Strafgerichten Das liegt daran, dass im deutschen Strafrecht hoher Wert darauf gelegt wird, dass nach einem Urteil Rechtssicherheit eintritt - im Zweifelsfall auch nach einem mangelhaften. Damit es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommen kann, müssen außergewöhnlich Gründe, wie etwa der Nachweis über die Vorlage falscher Urkunden im ursprünglichen Hauptverfahren, vorliegen.