Plauen – Die Kammer hatte auf Grund seiner schweren Schizophrenie-Erkrankung die Unterbringung im Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Rodewisch angeordnet. Demnach war der Gemüsehändler schon bei der Tat 1993 in Plauen psychisch erkrankt und ist noch immer gefährlich. Er hatte in einer Wohnung zwei Landsleute heimtückisch erschossen. Die Verteidigung will nach Angaben von Anwalt Arno Glauch den Mordvorwurf anfechten und fordert eine Haftentschädigung. Der Fall soll jetzt am Bundesgerichtshof in Leipzig verhandelt werden. va