Bayreuth - Es weist durchaus Parallelen zum Fall Guttenberg auf, das Promotionsverfahren, mit dem sich gegenwärtig das Verwaltungsgericht Bayreuth beschäftigen muss. Der wesentlichste Unterschied besteht darin, dass es nicht um die Aberkennung eines Doktortitels geht, weil dieser noch gar nicht endgültig verliehen worden ist. Klägerin ist eine 59-jährige Münchnerin, die von der Universität Bamberg die Fortsetzung des 2008 jäh unterbrochenen Promotionsverfahrens verlangt. Die Geisteswissenschaftlerin mit Diplomen in Philosophie und Sprachwissenschaften wollte ihr wissenschaftliches Leben mit einer Doktorarbeit über "Kants Religionsphilosophie" krönen und hatte es schon fast geschafft. Sowohl der Erst- als auch der Zweitgutachter bewerteten das Werk mit der Note "gerade noch hinreichend"; dieselbe Note gab es in der mündlichen Prüfung.