Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass eine Stadt oder Gemeinde die Bezeichnung "Bad" im Namen führen darf?
Länderspiegel "Entscheidend ist der gesundheitliche Wert"
Redaktion 11.02.2013 - 00:00 Uhr
Weißenstadt ist auf dem Weg zum Heilbad. Die Genehmigung erteilt das bayerische Innenministerium. Drei Fragen an Dr. Rainer Hutka, Sprecher des bayerischen Innenministeriums.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass eine Stadt oder Gemeinde die Bezeichnung "Bad" im Namen führen darf?