Gößweinstein, Landkreis Forchheim - Mittlerweile gelang es den Kriminalbeamten gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft zwei Tatverdächtige zu ermitteln, die den Brand verursacht haben dürften. Die zwei Bewohner der Einrichtung hatten das Feuer nach derzeitigen Erkenntnissen durch unsachgemäße Entsorgung glühender Holzkohle im Haus selbst verursacht. Die beiden 18 und 20 Jahre alten Asylbewerber müssen sich nun wegen fahrlässiger Brandstiftung strafrechtlich verantworten.

Bei dem Feuer am Samstagmorgen, gegen 01.15 Uhr, brannte die von acht Asylbewerbern bewohnte ehemalige Gaststätte vollständig aus. Es entstand ein Sachschaden von geschätzten 100.000 Euro. Glücklicherweise wurde bei dem Brand niemand verletzt und alle Bewohner konnten das Gebäude rechtzeitig verlassen. Ein Großaufgebot an Feuerwehrkräften konnte ein Übergreifen der Flammen trotz der engen Ortsbebauung auf benachbarte Gebäude verhindern.

Schwierige Ermittlungen am Brandort
Noch in der Nacht nahmen Kriminalbeamte aus Bamberg in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Bamberg die Ermittlungen auf. Ein Sachverständiger des Bayerischen Landeskriminalamtes und ein speziell ausgebildeter Spürhund der Polizei unterstützten die Brandfahnder bei ihrer Arbeit. Vertreter der Staatsanwaltschaft Bamberg waren ebenfalls am Brandort und ordneten die weiteren Ermittlungsmaßnahmen an. Aufgrund des hohen Zerstörungsgrades am ausgebrannten Wohnhaus sowie der Einsturzgefahr gestalten sich die Ermittlungen am Gebäude allerdings schwierig. Nach ersten Erkenntnissen der Brandfahnder dürfte das Feuer in einem Abstellraum im Erdgeschoss ausgebrochen sein, bevor sich die Flammen auf die weiteren Räume ausbreiteten.

Widersprüchliche Angaben erhärteten Tatverdacht
Mehrere Befragungen der acht Bewohner aus Syrien und Äthiopien, die aufgrund der Sprachprobleme nur mit Dolmetschern möglich waren, wurden von den Kriminalbeamten im Verlauf des Samstages durchgeführt. Hierbei räumten zwei 18 und 20 Jahre alte Männer aus Syrien bei ihren Vernehmungen ein, dass in der Brandnacht glühende Holzkohle in dem später brennenden Wohnhaus entsorgt wurde, wobei die beiden Asylbewerber über die näheren Umstände der Brandentstehung widersprüchliche Angaben machten. Aufgrund dieser Erkenntnisse leitete die Staatsanwaltschaft Bamberg gegen beide Asylbewerber ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung ein, da beide Bewohner durch die unsachgemäße Entsorgung der glühenden Holzkohle, die sie zum Entzünden einer Wasserpfeife verwendet hatten, den Brand in dem Aufenthaltsraum im Erdgeschoss verursacht haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergingen deshalb gegen die beiden Syrer am späten Sonntagnachmittag Untersuchungshaftbefehle wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr. Mittlerweile sitzen sie in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten ein. Die weiteren umfangreichen Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft dauern an.