München - Die ärztliche Suizidbeihilfe muss nach Überzeugung des bayerischen evangelischen Landesbischofs Heinrich Bedford-Strohm ausnahmslos verboten werden. Auch für Einzelfälle dürfe es keine gesetzliche Ausnahmeregelung geben, sagte Bedford-Strohm dem Evangelischen Pressedienst. "Es ist wichtig, dass das Tötungstabu wirklich ein Tabu bleibt." Im kommenden Jahr will sich der Bundestag mit dem Thema befassen und die Sterbehilfe gesetzlich neu regeln.
Länderspiegel "Für Tötung keine Ausnahmen"
Redaktion 31.10.2014 - 00:00 Uhr