Hof - Eine Minute, 60 Sekunden, nicht viel Zeit, und dennoch passt eine ganze Menge hinein: An Worten, an Schmerz, an Glück, an Leben. Eine Minute verlorene Zeit - ginge es nach dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). In der Pflegebranche gibt es für warme Worte, Anteilnahme und Zuhören keinen Cent. Die Minutentaktung für die einzelnen Pflegestufen sieht genau vor, wie lange ein Pflegebedürftiger beispielsweise für den Toilettengang benötigen darf. Für das Wasserlassen gesteht der MDK zwei bis drei Minuten zu, für den Stuhlgang immerhin drei bis sechs Minuten. Intimhygiene und Toilettenspülung inklusive.