Bayreuth - Wenn ein Lastwagenfahrer nach einer Monsterschicht in den Gegenverkehr rast und dabei Menschen tötet, muss sich vor Gericht nicht nur der Fahrer, sondern auch der Transportunternehmer verantworten, der ihm die Lenkzeitüberschreitung abgenötigt hat. Wenn es in einem personell unterbesetzten Krankenhaus zu einem Behandlungsfehler kommt, dann wird nur der behandelnde Arzt vor den Richter gestellt. Von Krankenhausgeschäftsführern als Angeklagte hat man noch nichts gehört. Das hält Professor Uwe Schulte-Sasse für ungerecht.