Nürnberg - War es Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge? Diese Frage stand im Zentrum des Prozesses um den tödlichen Streit an einer Nürnberger S-Bahnstation Anfang des Jahres. Und die Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth beantworteten sie am Mittwoch mit Antwort zwei: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilten sie die zwei zur Tatzeit 17 Jahre alten Angeklagten zu dreieinhalb und zu dreieinviertel Jahren Jugendstrafe. Den Angehörigen der zwei gestorbenen Teenager ist das nicht genug.