Wunsiedel Das juristische Tauziehen um das Verbot einer Kundgebung zum Gedenken an den früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß geht am 25. Juni in Leipzig in eine neue Runde. Erstmals wird sich dann das Bundesverwaltungsgericht mit dem jahrelangen Rechtsstreit befassen, dem ein Verbot des Landratsamtes Wunsiedel zugrunde liegt. Dieses hatte einen für den 20. August 2005 geplanten Neonazi-Aufmarsch in Wunsiedel verboten. Der Todestag des früheren Hitler-Stellvertreters am 17. August 1987 wird bundesweit von Neonazis immer wieder zum Anlass für Aufmärsche genommen.
Länderspiegel Heß-Entscheidung fällt im Juni
Redaktion 25.03.2008 - 00:00 Uhr